AGB | Anfahrt | Partner

Titelbild
  Home Über uns Bühnen Tribünen LED-Trailer  Galerie  Kontakt Impressum
 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Mobilestage Deutschland / Gaide-Harrinhe Holding ApS

1. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH - SCHRIFTFORM
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.Gaide-Harringe Holding ApS, Jörg Gaide-Harringe, im folgenden kurz Mobilestage Deutschland bezeichnet, und deren KUNDEN.
1.2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Dienstleistungen. Mobilestage Deutschland arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nur, soweit sie mit den Bedingungen von Mobilestage Deutschland übereinstimmen und deren Anwendung von Mobilestage Deutschland schriftlich bestätigt werden. Abweichungen von diesen allgem. Geschäftsbedingungen erlangen nur dann Rechtswirksamkeit wenn sie von der Geschäftsführung der Mobilestage Deutschland schriftlich bestätigt werden.
1.4. Wenn gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Einwand erhoben wird, gelten diese vorstehenden Bedingungen ausdrücklich vom KUNDEN als anerkannt und werden so hin Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch ohne besondere Hinweise für alle zukünftigen mit dem KUNDEN zu tätigende Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

2. ANGEBOTE

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. VERTRAGSABSCHLUSS - ANGEBOT - BESTELLUNG

3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen wenn der KUNDE nach Erhalt des Angebotes eine schriftliche Bestellung (Angebotsannahme) ausfertigt (auch per e-mail zulässig) oder die Lieferung (Leistung) angenommen hat.
3.2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Umfanges der Leistung des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Mobilestage Deutschland oder werden durch Annahme der Mehrlieferung (Mehrleistung) durch den Kunden entgeltlicher Vertragsbestandteil.

4. PREISE

Die von Mobilestage Deutschland angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise. Alle Preisangaben verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, rein netto und exklusive Verpackungs-, Verladungs- und Transportkosten ab Lager von Fa. Mobilestage Deutschland .

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN - ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

5.1. Für die vom KUNDEN oder dessen Vertreter angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, hat Mobilestage Deutschland Anspruch auf angemessenes Entgelt.
5.2. Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderung der Leistung in technischen Belangen bleiben Mobilestage Deutschland vorbehalten.

6. LIEFERUNG - LEISTUNGSAUSFÜHRUNG

6.1. Zur Leistungsausführung ist Mobilestage Deutschland frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind
und der KUNDE seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
6.2. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten.
6.3. Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmen sind vom KUNDEN beizubringen. Mobilestage Deutschland ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des KUNDEN zu veranlassen.
6.4. Die Kosten für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes samt der erforderlichen Energie ist vom KUNDEN kostenlos zustellen.

7. LIEFERFRISTEN - LEISTUNGSFRISTEN - LEISTUNGSTERMINE

7.1. Von Mobilestage Deutschland nicht zu vertretende und nicht beeinflussbare Umstände, insbesondere Betriebs- und Werksstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Verfügungen, störende Witterungseinflüsse, Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte oder andere Fälle höherer Gewalt, die unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder die Ablieferung stören, berechtigen die FA. Mobilestage Deutschland , die Lieferfristen entsprechend zu verlängern. Derartige Umstände berechtigen Mobilestage Deutschland zur Verlängerung der Lieferfristen auch dann, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
7.2. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die von Mobilestage Deutschland zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der„garantierten“ oder „fix“ zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind vom KUNDEN zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerung bewirkt haben, nicht von Mobilestage Deutschland zu vertreten sind.
7.3. Beseitigt der KUNDE die Umstände, die die Verzögerung verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm von Mobilestage Deutschland angemessen gesetzten Frist, ist Mobilestage Deutschland unbeschadet seiner weitergehenden Rechte berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert.
7.4. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom KUNDEN gewünscht und war dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt, werden die hierdurch anfallenden Mehrkosten wie Überstunden, Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und sonstige Zusatzkosten und dgl. gesondert in Rechnung gestellt.

8. ZAHLUNG - ZAHLUNGSVERZUG

8.1. Rechnungen von Mobilestage Deutschland sind nach Rechnungslegung prompt rein netto zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
8.2. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel bei Abschluss der Arbeiten und der Rest mit Vorlage der Schlussrechnung zur Zahlung fällig.
8.3. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist Mobilestage Deutschland berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig zu stellen.
8.4. Werden Mobilestage Deutschland nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des KUNDEN oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist Mobilestage Deutschland berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den KUNDEN abhängig zu machen, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.5. Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von Mobilestage Deutschland ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Fa. Mobilestage Deutschland . zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des KUNDEN im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit aus dem Vertrag mit Mobilestage Deutschland stehen, gerichtlich festgestellt oder von Mobilestage Deutschland anerkannt worden sind.
8.6. Der KUNDE hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die Beträge bei Mobilestage Deutschland eingegangen oder endgültig einem von der FA. Mobilestage Deutschland angegebenen Konto gutgeschrieben worden sind. Mobilestage Deutschland ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen.
8.7. Mitarbeiter von FA.Mobilestage Deutschland 2009, insbesondere Außendienstmitarbeiter und Techniker, sind zum Inkasso nicht berechtigt.
8.8. Der KUNDE ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.9. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist er, vorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens, verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins p. a. vom Tag der Fälligkeit an zu entrichten sowie alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
8.8. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte und Skonti etc.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Mobilestage Deutschland behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten und montierten Sachen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen vor. Der KUNDE ist somit ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkaufsgegenstand weiterhin im Eigentum von Mobilestage Deutschland bleibt. Der KUNDE ist verpflichtet, den ihm anvertrauten Kaufgegenstand schonend zu behandeln und diesen weder zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen oder ins Ausland zu schaffen. Ferner verpflichtet sich der KUNDE, Mobilestage Deutschland unverzüglich zu benachrichtigen und Mobilestage Deutschland die Kosten einer eventuell notwendigen Interventionsklage zu ersetzen, wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite gepfändet werden sollte. Bei einem Pfändungsakt wird der KUNDE gegenüber dem Gerichtsvollzieher das Eigentumsrecht von Mobilestage Deutschland unter Nennung des Namens und der Adresse von Mobilestage Deutschland behaupten. Mobilestage Deutschland liefert unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, mit Verarbeitungsklausel. Mobilestage Deutschland erhält Miteigentum im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
9.2. Der KUNDE darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Veräußert der KUNDE, oder mit seiner Einwilligung ein Dritter, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so gilt die Forderung des KUNDEN oder Dritter, in der noch bei Mobilestage Deutschland offen stehenden Höhe, als an Mobilestage Deutschland abgetreten. Der KUNDE ist verpflichtet, Auskunft auf Verlangen von Mobilestage Deutschland über den Erwerber und allen Tatsachen zu erteilen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.
9.3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, der unter Eigentumsvorbehalt gekauften, gelieferten oder bereits eingebauten oder in Betrieb genommenen Waren und Anlagen ist nicht zulässig. Der KUNDE hat Mobilestage Deutschland unverzüglich und schriftlich über Zugriffe Dritter auf die Sicherheiten, zum Beispiel Pfändung, zu informieren.
9.4. Der KUNDE verpflichtet sich bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen, auf seine Kosten, die gelieferte Ware/Anlage, die gelieferten Gegenstände auch ohne richterliche Verfügung auf erstes Verlangen an Mobilestage Deutschland herauszugeben; ohne das dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug oder werden Mobilestage Deutschland Umstände gemäß 8.4. bekannt, ist Mobilestage Deutschland berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Weitergehende Rechte der Fa. Mobilestage Deutschland bleiben unberührt.

10. HAFTUNG

10.1. Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann. Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Der KUNDE ist verpflichtet, elektrotechnische Sicherheitsvorschriften und Normungen einzuhalten.
10.2. Der KUNDE hat Mobilestage Deutschland unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von Mobilestage Deutschland gelieferte Ware / Leistung zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, oder sonst von einem Produktfehler der Waren von Mobilestage Deutschland Kenntnis erhält oder selbst geschädigt ist.
10.3. Die Nichteinhaltung der Betriebsanleitungen und Servicebedingungen sowie der Vorschriften für die Inbetriebnahme und Nutzung, insbesondere erteilter behördlicher Auflagen und Bedingungen oder elektrotechnischer Sicherheitsvorschriften und Normungen, schließt jegliche Haftung seitens Mobilestage Deutschland aus.
10.4. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, das die Haftung begründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, das die gelieferte Ware/ Leistung von Mobilestage Deutschland stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

11. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

11.1. Diese Sonderbestimmungen gelten zusätzlich für Verträge über die Vermietung beweglicher Gegenstände zwischen der Fa. Mobilestage Deutschland und den KUNDEN.
11.2. Die Mietzeit beginnt, soweit nicht anders vereinbart, mit dem Tag der vereinbarten Gestellung der Mietgegenstände aus dem Lager von Mobilestage Deutschland und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware.
11.3. Mobilestage Deutschland kann aus wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit lösen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn der KUNDE gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, vereinbarte oder gemäß den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen zulässige Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet, die Mietgegenstände erheblich nachteilig oder schädigend gebraucht oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen erfolglos Exekution geführt wurde, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels eines kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde oder seinen Firmen- oder Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Auch im Fall vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages, aus welchem Grunde auch immer, hat der KUNDE die auf die restliche vereinbarte Vertragsdauer entfallenden Mietzinse zu bezahlen.
11.4. Das Mietentgelt ist, falls nicht anders vereinbart, jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Fall verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist darüber hinaus auch für jeden begonnenen Kalendertag bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes ein Benützungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietentgeltes zu bezahlen. Bei Verrechnung von Wochenmietpreisen bemessen sich diese nach der Anzahl begonnener Wochen.
11.5. Mobilestage Deutschland stellt die Geräte dem KUNDEN in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der KUNDE hat sich bei Übernahme des/der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand und deren Vollständigkeit zu überzeugen. Mängel sind unverzüglich unter Spezifizierung des Mangels zu rügen. Findet eine solche unverzügliche und spezifizierte Rüge nicht statt, gilt die Ware als ordnungsgemäß und genehmigt. Mobilestage Deutschland übernimmt ohne besondere, ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung dafür, dass die Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am beabsichtigten Ort der Verwendung allenfalls erforderliche Voraussetzungen fehlen.
11.6. Der KUNDE hat die Mietgegenstände unter größtmöglicher Schonung der Substanz zu behandeln und alle für die Benützung maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Der KUNDE trägt die Gefahr für den Verlust und für Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale Abnützung hinausgehen und hat Mobilestage Deutschland alle Schäden, die durch Verlust oder eine unsachgemäße Benutzung, bzw. Zweckentfremdung hervorgerufen werden, zur Gänze zu ersetzen. Vom KUNDEN zerstörte oder ihm abhanden gekommene Gegenstände, sind vom KUNDEN zum Neuwert zu ersetzen. Lampen werden bei Funktionsuntüchtigkeit infolge normaler Abnützung kostenlos ausgetauscht. Die kaputten Lampen sind jedoch zurückzustellen, widrigenfalls ihr Neupreis zu ersetzen, was insbesondere auch bei Druck- oder Überspannungsschäden gilt. Das Risiko von Gefahren während der Mietzeit und bis zur tatsächlichen Rückstellung, insbesondere während des Transportes von oder zum Geschäftssitz von Mobilestage Deutschland trägt der KUNDE.
11.7. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass es sich um eine reine Materialmiete handelt, es sei denn, es wurde ausdrücklich die Miete einer kompletten Anlage vereinbart. Der KUNDE hat die ihm überlassenen Mietgegenstände pfleglich sowie fach- und sachgerecht zu behandeln und nur zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden. Insbesondere hat der KUNDE darauf zu achten, dass sämtliche elektrischen Anschlüsse richtig hergestellt werden. Eine Veränderung der Mietgegenstände oder eine Veränderung der Anschlüsse der Mietgegenstände ist nicht zulässig. Der KUNDE verpflichtet sich, Mobilestage Deutschland diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, es sei denn, der Anschluss des Mietgegenstandes wurde durch Mobilestage Deutschland vorgenommen. Kabel dürfen nur in den gelieferten Längen verwendet werden. Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, Änderungen an den Kabeln vorzunehmen, insbesondere diese zu zerschneiden, abzuisolieren oder Stecker zu entfernen. Die Rückgabe der Kabel hat in ordnungsgemäßem und aufgerolltem Zustand zu erfolgen. Soweit Verpackungen mitgeliefert werden, müssen diese unbeschädigt retourniert werden. Der KUNDE hat den Mietgegenstand von Zugriffen Dritter freizuhalten und in einem Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren das Eigentum von Mobilestage Deutschland offen zu legen und diesen unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der KUNDE hat Mobilestage Deutschland während der Geschäftszeiten den Zutritt zu den Mietgegenständen zu gestatten. Eine Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

12. SONSTIGES

Der KUNDE hat einen gültigen behördlichen Ausweis vorzulegen. Soweit es sich beim KUNDEN um eine juristische Person handelt, ist der Besteller verpflichtet, unaufgefordert deren vollen Firmenwortlaut bekannt zu geben, widrigenfalls haftet der Besteller für sämtliche Forderungen von Mobilestage Deutschland aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

13. ZUSTELLADRESSE

Zustellungen und Erklärungen werden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des KUNDEN vorgenommen und gelten als rechtswirksam erfolgt, solange eine Änderung der Anschrift des KUNDEN durch diesen nicht bekannt gegeben wurde.

14. ANWENDBARES RECHT - GERICHTSSTAND

14.1. Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Mobilestage Deutschland und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)" vom 9.04.1980.
14.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Mobilestage Deutschland und dem Lieferanten unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Oberhausen oder nach Wahl von Mobilestage Deutschland der allgemeine Gerichtsstand des Lieferanten. Dies gilt nur, sofern der Lieferant Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, es sei denn, die Anwendbarkeit von Artikel 17 des "EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" vom 27.09.1968 (EuGVÜ) ist gegeben.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.08.2009

 

 
© Mobilestage Deutschland 2010